Geschäftskunden · Stand 14.10.2026
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für Dokumentationsleistungen, Planrevisionen, einfache Stromlaufpläne und Beschriftungen für Elektrobetriebe.
Version 1.1 · Stand 14.10.2026 · Nur für Unternehmeraufträge.
1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dokumentationsbearbeitung, Revision vorhandener Elektropläne, Erstellung einfacher Stromlaufpläne für Stromkreisverteiler, Listen und Mengennachweise sowie Herstellung und Lieferung von Beschriftungen zwischen Klaus Fabian Lattemann, handelnd unter Lattemann Elektrodokumentation, Egilmarstraße 7, 44379 Dortmund, und Auftraggebern, die den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB schließen. Sie sind nicht für Aufträge von Verbrauchern bestimmt.
Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wird. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung; spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bestehende Aufträge.
2 Angebot und Vertragsschluss
Leistungsübersichten auf der Website sind eine Einladung zur Anfrage. Eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail ist noch keine verbindliche Beauftragung.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Das Angebot legt die Leistungen, Datenbasis, Mengen, Formate, Termine, Vergütung und enthaltenen Überarbeitungsschritte fest. Eine im Angebot ausdrücklich genannte Annahmefrist ist maßgeblich. Änderungen und Freigaben sollen zu Nachweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
3 Leistungsumfang und fachliche Abgrenzung
Die Bearbeitung erfolgt anhand der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und bestätigten Angaben. Beauftragt werden können insbesondere Abschlussdokumentationen, Stromkreisverzeichnisse, Kabel- und Kabelzuglisten, Aufmaße aus gelieferten Daten, Fotodokumentationen, Revisionen vorhandener DDSCAD- oder EPLAN-Projekte, die Erstellung einfacher Stromlaufpläne für überschaubare Stromkreisverteiler und Beschriftungen.
Die Erstellung einfacher Stromlaufpläne wird im Angebot gesondert mit ihrem Umfang und den technischen Ausgangsdaten vereinbart. Dazu gehören insbesondere Verteileraufbau, Einspeisung, Netzsystem, Stromkreise, Verbraucher und Schutzorgane. Fehlende Festlegungen werden vor Bearbeitung geklärt. Bestandsaufnahmen vor Ort, Dimensionierung, Schutzkonzeption, weitergehende Elektroplanung, elektrische Prüfungen und Anlagenabnahmen sind nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschuldet.
Bei Prüfunterlagen werden tatsächlich gelieferte Messdaten und Bewertungen aufbereitet. Prüfverfahren, Messungen, fachliche Bewertung und Bestätigung obliegen der beauftragten Prüfperson. Der Auftragnehmer bleibt für die vertragsgemäße Bearbeitung und Übertragung der Daten verantwortlich. Unklare oder widersprüchliche Angaben werden abgefragt und nicht als bestätigter Bestand ergänzt.
4 Unterlagen und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für den vereinbarten Umfang erforderlichen Unterlagen, Rechte zur Bearbeitung und Informationen rechtzeitig bereit. Dazu zählen je Auftrag bearbeitbare Ausgangsprojekte, Revisionsstände, eindeutig markierte Änderungen, bestätigte Kennzeichen und Zuordnungen, Maße, Mengenquellen, Messdaten und Freigaben.
Er benennt einen Ansprechpartner und die Personen, die Ausführungsstand, technische Inhalte und Prüfunterlagen bestätigen dürfen. Bei erkennbaren Lücken oder Widersprüchen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Nicht erkennbare Fehler in Ausgangsdaten können ohne gesonderte Bestandsprüfung nicht festgestellt werden.
Entsteht durch unvollständige oder geänderte Angaben zusätzlicher Aufwand, wird dieser vor der Ausführung abgestimmt. Eine zusätzliche Vergütung entsteht nicht allein durch den Hinweis auf diese AGB. Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.
5 Änderungen und zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, neue Planstände oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Umfangs werden vor Bearbeitung hinsichtlich Vergütung und Termin abgestimmt. Bei Zeitabrechnung gilt der vereinbarte Satz; bei Festpreisen bedürfen Erweiterungen einer ergänzenden Vereinbarung.
Die im Angebot enthaltenen Überarbeitungsschritte betreffen vereinbarte inhaltliche Anpassungen. Die Beseitigung eines vom Auftragnehmer zu verantwortenden Mangels wird nicht als zusätzliche Korrekturrunde berechnet. Gesetzliche Nacherfüllungsrechte bleiben bestehen.
6 Termine und Verzögerungen
Verbindliche Termine ergeben sich aus dem Vertrag. Erforderliche Mitwirkungen und Freigaben werden dort zeitlich abgestimmt. Verzögert sich die Bearbeitung durch verspätete Unterlagen oder andere Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, informiert er über Ursache und voraussichtliche Auswirkungen. Ein angemessener neuer Termin wird abgestimmt.
Gesetzliche Rechte bei Verzug oder anderen Leistungsstörungen bleiben unberührt. Diese Regelung begründet keine pauschale Freistellung von der Verantwortung für eigene Verzögerungen.
7 Prüfung der Ergebnisse und Abnahme
Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die vereinbarten Ergebnisse zur Prüfung bereit. Soweit ein Werkvertrag vorliegt, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Regeln. Der Auftraggeber soll Abweichungen konkret mit Dokumenten- oder Positionsbezug mitteilen. Eine angemessene Prüfungs- und Abnahmefrist kann projektbezogen gesetzt werden.
Technische Freigaben des Auftraggebers und Prüferbestätigungen dokumentieren den jeweils bestätigten Inhalt. Sie ersetzen nicht automatisch die werkvertragliche Abnahme und schließen die Verantwortung für Bearbeitungsfehler nicht aus. Ein bloßer Dateiversand führt nicht zur automatischen Abnahme. Gesetzliche Abnahmefiktionen bleiben unberührt.
8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Umsatzsteuer wird, soweit gesetzlich geschuldet, zusätzlich ausgewiesen. Herstellungskosten, Material, Verpackung und Versand von Beschriftungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen oder ausdrücklich als enthalten bezeichnet.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen oder vereinbarten Fälligkeit. Bei Werkleistungen setzt die Schlusszahlung grundsätzlich die Abnahme voraus. Bei Kauf- oder Werklieferungsleistungen richtet sich die Fälligkeit nach dem Vertrag und den gesetzlichen Regeln.
Anzahlungen, Materialvorauszahlungen oder ein Zahlungsplan gelten nur, wenn sie im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart wurden. Gesetzliche Abschlagsansprüche bleiben bestehen. Teilzahlungen und Rechnungen werden auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Bei Zeitabrechnung wird der Aufwand mit einer nachvollziehbaren Tätigkeitsaufstellung abgerechnet. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere bei Mängeln, bleiben erhalten.
9 Zahlungsverzug und Leistungsunterbrechung
Zahlungsverzug richtet sich nach § 286 BGB. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche. Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die gesetzliche Verzugspauschale beträgt unter ihren Voraussetzungen 40 Euro. Sie wird auf erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Eine Unterbrechung weiterer Leistungen wegen ausstehender Zahlungen ist nur im Rahmen gesetzlicher Leistungsverweigerungsrechte zulässig. Besteht ein solches Recht, informiert der Auftragnehmer vor der Unterbrechung. Bei bestrittenen Forderungen oder berechtigten Mängeleinbehalten erfolgt keine automatische Sperre allein aufgrund dieser Klausel.
10 Beschriftungen und physische Lieferungen
Texte, Zuordnungen, Maße, Material, Farbe, Stückzahl und Befestigungsart werden vor Herstellung festgelegt. Soweit eine Fertigungsvorlage vorgesehen ist, wird sie vom Auftraggeber freigegeben. Fotos dienen der Zuordnung und Gestaltung; die erforderlichen Maße oder eine eindeutige Bezeichnung des Beschriftungssystems müssen zusätzlich bereitgestellt werden.
Die Herstellung erfolgt entsprechend der freigegebenen Vorlage und den vereinbarten Eigenschaften. Eine Beständigkeit gegen UV-Strahlung, Temperatur, Chemikalien oder Abrieb wird nur im vereinbarten und für das gewählte Material geeigneten Umfang geschuldet.
Die Anbringung durch den Auftraggeber erfolgt nach Prüfung der Zuordnung und Passform. Gesetzliche Rechte wegen fehlerhafter Herstellung oder Lieferung bleiben bestehen. Hersteller-, Warn- und Sicherheitskennzeichnungen werden nur bei ausdrücklich geklärtem Auftrag bearbeitet.
An körperlichen Beschriftungen wird, soweit rechtlich möglich, ein einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Lieferung vereinbart. Er begründet kein Recht zur eigenmächtigen Entfernung bereits angebrachter Kennzeichnungen. Gefahrübergang und Versand richten sich nach den für den Vertrag geltenden gesetzlichen Regeln.
11 Mängel und Haftung
Für Mängel und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB verkürzen keine gesetzlichen Verjährungsfristen und enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss oder eine pauschale Begrenzung auf den Auftragswert.
Der Auftraggeber beschreibt Beanstandungen möglichst nachvollziehbar und ermöglicht die gesetzlich vorgesehene Nacherfüllung. Eine gewünschte Änderung ist von einem Mangel der beauftragten Leistung zu unterscheiden. Die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gelten nur, soweit ihre gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
12 Nutzung und Weitergabe der Arbeitsergebnisse
Der Auftraggeber erhält die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere zur Nutzung im Projekt und Weitergabe an seinen Auftraggeber. Soweit urheberrechtlich geschützte Ergebnisse vorliegen, werden hierfür einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte einschließlich erforderlicher Bearbeitungen eingeräumt.
Vor vollständiger Zahlung ist die vertragsgemäße Projektverwendung vorläufig gestattet. Nach vollständiger Zahlung besteht das Nutzungsrecht dauerhaft. Ein Entzug bereits eingeräumter Rechte erfolgt nicht automatisch bei Zahlungsverzug.
Rechte an Kundendaten, gelieferten Plänen und Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Vereinbarte native Projektdateien gehören zum Lieferumfang. Allgemeine Vorlagen, Methoden, Software und nicht beauftragte Bearbeitungswerkzeuge werden nicht allein durch Beauftragung mitübertragen. Rechte Dritter bleiben zu beachten.
13 Vertraulichkeit und Datenverarbeitung
Vertrauliche Projektinformationen werden ausschließlich für die Auftragsbearbeitung und berechtigte Nachweiszwecke verwendet. Eine Veröffentlichung als Referenz, einschließlich Namen, Logos, Fotos oder Plänen des Auftraggebers, erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
Übertragungswege, Zugriffsrechte und die Nutzung externer Dienste werden vor der Bearbeitung abgestimmt. Eine Verarbeitung vertraulicher Projektunterlagen mit KI erfolgt nur auf vereinbarter Grundlage. Messwerte, Kennzeichen und technische Festlegungen werden nicht durch erfundene Angaben ersetzt.
Soweit eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn eine erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht. Aufbewahrung und Löschung richten sich nach dem vereinbarten Zweck, gesetzlichen Pflichten und erforderlichen Nachweisen.
14 Vertragsbeendigung
Kündigung, Rücktritt und Abrechnung bei Vertragsbeendigung richten sich nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleibt bei Werkverträgen das Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB einschließlich der gesetzlichen Vergütungsfolgen bestehen.
Eine pauschale Stornogebühr oder eine Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen ohne Berücksichtigung ersparter Aufwendungen wird nicht vereinbart. Der übergebene Bearbeitungsstand und offene Leistungen werden bei Vertragsende dokumentiert.
15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein besonderer Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht festgelegt; maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen vertraglichen Vereinbarungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für den Auftragnehmer wirtschaftlich günstigste Regelung ersetzt.
